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Fahrzeug einlösen ohne MFK: So klappt es mit der Anmeldung beim Strassenverkehrsamt

Fahrzeug einlösen ohne MFK: So klappt es mit der Anmeldung beim Strassenverkehrsamt

Wer sich mit dem Neuwagen oder dem neu gekauften Gebrauchtwagen auf den Weg machen will, braucht Kontrollschilder und Fahrzeugausweis. Eigentlich ist es kein Problem, diese Unterlagen und Schilder beim Strassenverkehrsamt einzuholen. Bei Halterwechsel und Kauf führt der erste Gang aufs Amt in deinem Kanton. Doch was, wenn die MFK nicht vorgelegt werden kann? Wie du vorgehst, um dein Fahrzeug trotz fehlender MFK einzulösen, haben wir dir in sieben Schritten zusammengestellt.

1. Zuständiges Verkehrsamt im Kanton heraussuchen

Führerausweis und Fahrzeugausweis, MFK und Nachkontrollen: Die gesetzlichen Regelungen rund um Auto und Motorrad variieren zwischen den Kantonen. Je nachdem, in welchem Kanton du lebst, gelten unterschiedliche Regeln für das Fahrzeug Einlösen ohne MFK. Auch die Abstände, in denen die routinemässige Fahrzeugprüfung notwendig ist, unterscheidet sich in den einzelnen Kantonen. Für die ersten zehn Jahre nach der erstmaligen Immatrikulation deines Motorfahrzeugs gilt: Das Auto kann bei Halterwechsel ohne Nachprüfung eingelöst werden. Danach sind Nachprüfungen in Abständen zwischen einem und zwei Jahren vorgeschrieben. Suche dir das Strassenverkehrsamt heraus, das in deiner Stadt zuständig ist. Hier gibt es die wichtigsten Informationen schon vorab im Netz zum Vorbereiten.

2. Kontrollabstände bei Halterwechsel und Neukauf prüfen

Auf den Internetseiten deiner Prüfstelle bekommst du alle nötigen Informationen zu Öffnungszeiten, zu Einlösungen und Anmeldung auf dem Postwege und den beizubringenden Unterlagen. Hier erfährst du ausserdem, welche gesetzlichen Regeln bezüglich der MFK in deinem Kanton gelten. Wenn offene Fragen bleiben, gibt es hier ausserdem Telefonnummern und Mailadressen von Ansprechpartnern, die dir weiterhelfen.

3. Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis und Co.: Unterlagen zusammenstellen

Anhand der Liste vom Strassenverkehrsamt stellst du nun die nötigen Unterlagen zusammen, mit denen du dein Fahrzeug einlösen kannst. Dies sind meist folgende Bescheinigungen:

  • Versicherungsnachweis (beantragst du bei deinem Versicherer)
  • Fahrzeugausweis oder, bei einem Neuwagen, das Formular 13.20 A
  • Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeugs (bei Neuwagen sind die Formulare online beim Amt verfügbar)
  • bei Umzug und Halterwechsel: Wohnsitzbestätigung von der Gemeinde

Beachte: Wenn du zwischen zwei Kantonen umziehst, muss der Ortswechsel innert 14 Tagen beim zuständigen Strassenverkehrsamt gemeldet werden. Wie das gemacht wird, erfährst du ebenfalls auf den Seiten des Amtes. Bei einem Verlust von Unterlagen, etwa des Fahrzeugausweises, musst du Ersatzdokumente beantragen. So brauchst du etwa einen Ersatzfahrzeugausweis, der mit zusätzlichen Gebühren zu Buche schlägt. Für die Ersteinlösung musst du mit Gebühren für die Kontrollschilder rechnen.

4. Fahrzeug einlösen – per Post oder direkt

Die meisten Ämter bieten inzwischen die Einlösung auf dem Postweg an. Das spart Zeit und weite Wege. Das lange Warten in der Schlange vor dem Schalter des Amtes kannst du dir ersparen – und die dafür fällige Gebühr gleich mit. Stattdessen schickst du deine zusammengestellten Unterlagen an das zuständige Amt. Der Versicherungsnachweis wird meist auf elektronischem Wege direkt vom Versicherer ans Amt übermittelt. Je nach Strassenverkehrsamt kalkulierst du für die Bearbeitung deines Antrages einen bis mehrere Arbeitstage ein, genauere Details dazu gibt es auf den Seiten der jeweiligen Ämter.

5. Zeitraum für die MFK erfahren: das Aufgebot zur Fahrzeugprüfung vom Kanton

Sollte in deinem Kanton eine Nachprüfung deines Fahrzeugs erforderlich sein, bekommst du dazu ein Aufgebot vom Strassenverkehrsamt. Nach deinem Antrag zur Immatrikulation wirst du also gegebenenfalls postalisch zur Vorführung deines Fahrzeugs aufgefordert. Die Verkehrsexperten prüfen nun die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und schauen, ob alle Vorschriften eingehalten werden. Lenkung und Bremsen, Licht, der Zustand der Karosserie und der Reifen sowie das Abgasverhalten werden einer genauen Untersuchung unterzogen.

6. Vorführen beim Technischen Zentrum oder beim Strassenverkehrsamt

Du hast ein Aufgebot zur Nachkontrolle bekommen? Je nachdem, in welchem Kanton du lebst, ist für diese Prüfungen das Amt selbst oder beauftragte Unternehmen zuständig. Auch das örtliche Technische Zentrum ist mitunter befugt, die Prüfungen abzunehmen. Die nötigen Formulare teilt dir das Amt mit. Damit führst du deinen Wagen den Prüfern zum Termin vor und erhältst die nötige Bestätigung.

7. Alles erledigt? Kontrollschilder anbringen, losfahren und die nächste Nachkontrolle nicht vergessen!

Liegen alle Unterlagen für die Immatrikulation deines Wagens vor, bekommst du die Kontrollschilder und den Fahrzeugausweis vom Amt. Die Zustellung der Kontrollschilder erfolgt von Seiten des Amtes per Post. Steht eine Prüfung an, darf das Fahrzeug bis dahin nicht im Strassenverkehr genutzt werden. Die vorläufige Verkehrsberechtigung in der Schweiz, die es beim Fahrzeugwechsel erlaubt, bis zu dreissig Tage lang mit dem Auto zu fahren, kannst du hier nicht anwenden. Der Weg zum Prüftermin ist also unumgänglich. Hat dein Fahrzeug den Prüftermin bestanden, ohne dass Mängel gefunden wurden, ist das Thema für dich bis zum nächsten Kontrolltermin abgeschlossen. Gibt es Mängel, musst du diese beseitigen lassen und einen Nachkontrolle bei der Prüfstelle absolvieren. Bevor beanstandete Mängel nicht behoben sind, darf das Fahrzeug nicht mehr im Strassenverkehr genutzt werden!

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